AGBs

   1.)  Zahlungsbedingungen.

   Die Zahlung wird in 2 Etappen durchgeführt.

   Eine Vorauszahlung von 20% des Gesamtbetrags wird in Bar bei dem Vorgespräch übergeben oder spätestens innerhalb einer Woche auf das Konto der Fotografin überwiesen, damit wird das Datum für Sie verbindlich gebucht. Falls die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält das  Fotoatelier Fotofleur sich das Recht vor, den offerierten Termin an einen anderen Kunden weiter zu geben.

   Im Falle einer Verschiebung oder Absage der Hochzeit wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und gilt als Honorarausfall.

   Die vereinbarte Restzahlung in Höhe von 80% der Gesamtsumme zzgl. Fahrtkosten ist nach dem Shooting zu bezahlen. Sie bekommen von mir eine Endabrechnung per Email zugeschickt.

   Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Restkostenzahlung.

 

   Die Fotografin fängt mit Auftragsbearbeitung nur dann an, wenn der Restbetrag eingegangen ist. Deswegen kann der Zeitpunkt der Abgabe sich verzögern. Sonst, bei einer rechtzeitigen Zahlung  werden die Fotos innerhalb des abgesprochenen Zeitraums bearbeitet.

 

   2.) Annullierung.

   Falls es dem Fotoatelier Fotofleur nicht möglich ist aufgrund von einem Unfall, einer Krankheit, einem Trauerfall in der Familie, höherer Gewalt (Feuer, Naturkatastrophe, Akt von Terrorismus oder eines anderen Unglücksfalles) oder anderen Gründen außerhalb des Einflusses beider Parteien, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb des abgesprochenen Zeitraums zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin.  

   Die Fotografin bemüht sich, einen Ersatzfotografen mit der ähnlichen Fotstill/ Preis-Leistung Verhältnis zu Verfügung zu stellen. Allerdings kann man nicht garantieren, dass es gelingt. Falls der Ersatzfotograf höhere Preise hat, übernimmt das Fotoatelier Fotofleur keine Mehrkosten.

   Falls das Fotoatelier Fotofleur keinen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen kann, werden alle Anzahlungen vollständig zurückerstattet. Gemäß diesem Vertrag übernimmt das Fotoatelier Fotofleur keine weitere Haftung.

   Obwohl Fotoatelier Fotofleur Fotos und digitale Negative Ihres Shootings mit großer Vorsicht behandelt, treten die oben genannten Bedienungen ebenfalls in Kraft, falls die RAW-Dateien oder Digitalbilder aufgrund Fehlfunktionen der Kamera/Speicherkarte, Komputerabsturzes, oder anderweitiger Verlust und/oder Beschädigung der Bilder ohne Fehler seitens Fotoatelier Fotofleur verloren gehen. Die Fotografin bemüht sich allerdings die Ersatzkopien zu machen, damit man ein Duplikat hat.  

 Verlust der Post Fotoatelier Fotofleur übernimmt keine Haftung für den Verlust, Beschädigung bei der Lieferung der Bilder durch die Post oder Kurier.

 

   3.) Spezielle Momente:

   Das Brautpaar erklärt sich mit dem Fotostil der Fotografin einverstanden.

   Bei schlechtem Wetter (starker Regen, Sturm), ist das Brautpaar verpflichtet ein Ersatzort für das Fotoshooting (z.B. Schloss, Café, Hotel usw.) zu finden und zur Verfügung zu Stellen.

   Die Fotografin trägt keine Verantwortung für die Arbeit der Visagisten und Friseure, und auch nicht für eine unglückliche Wahl des Hochzeitskleids und Accessoires.

   Die Fotografen von Fotoatelier Fotofleur garantieren keine spezifischen Momentaufnahmen. Die Kunden können den Fotografen eine Liste mit Vorschlägen von Fotos machen,  welche sie gerne möchten. Die Fotografen können aber nicht garantieren, dass alle diese Aufnahmen durchgeführt werden können.

 

   4.) Bilder und RAW-/Original Daten.

   Alle Bilder werden mindestens 5 Jahre vom Fotoatelier Fotofleur aufbewahrt. Der Kunde erhält die Negative (Daten in RAW-Format) nicht.

 

   5.) Durchführung des Hochzeitsshootings.

   Der/Die Fotograf(en) von Fotoatelier Fotofleur fotografieren exklusiv. Mit diesem Vertrag bestätigen Braut und Bräutigam, dass keine weiteren Professionellen oder Amateur Fotografen vorgesehen sind. Familie und Freunde der Kunden haben das Recht Fotos zu machen solange sie den/die Fotografen von Fotoatelier Fotofleur bei der Arbeit nicht stören. Falls ein Videograf bei der Hochzeit anwesend sein wird, muss Fotoatelier Fotofleur darüber informiert werden.

 

   Die Fotografin trägt keine Verantwortung für das Ergebnis des Shootings, wenn sie ständig von den anderen Personen gestört wird, die mit eigenen Fotoapparaten die Arbeit von der Fotografin verhindern und stören. Das Brautpaar muss selbst solche Situationen rechtzeitig lösen.

 

   6.) Speisen & Verpflegung.

   Wenn das Brautpaar das Paket „Klassik“ oder „Premium“ gebucht hat oder wenn das Fotoatelier Fotofleur während des Abendessens gebucht ist hat das Brautpaar für die Verpflegung aufzukommen. So müssen der Fotografin und dem Assistenten ein Platz am Tisch reserviert werden, und auch mit dem Warmessen und Getränken, nach Möglichkeit analog zu den Hochzeitsgästen, verpflegt werden. Die Zeit während dem Essen ist wie eine Pause anzusehen. In der Regel dauert die Pause 30 Min.

 

   7.) Urheberrecht.

   Das komplette Urheberrecht bleibt bei der Fotografin. Das Fotoatelier Fotofleur überträgt nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung!

   Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Collagen, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos oder Bearbeitungen der Fotos von fremden Fotografen oder von dritter Person ist untersagt oder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch der Fotografin.  

   Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Erteilt Fotoatelier Fotofleur die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, muss das Fotoatelier Fotofleur als Urheber des Bildes genannt werden, die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotoatelier Fotofleur zum Schadensersatz.

   Alle Bilder unterliegen dem Copyright von Fotoatelier Fotofleur. Falls der Kunde die Fotos im Internet veröffentlicht, muss er die Fotos mit dem Logo der Fotografin verwenden.

 

   8.) Bilder.

   Die Menge erliegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch mindestens nach dem Branchendurchschnitt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Die abgegebenen Bilder auf der DVD/CD sind in Originalauflösung geliefert. Fotografien auf Papier und Alben werden nur gegen zusätzliche Vergütung geliefert.

 

   9.) Freigabe.

   Alle Bilder die während des Hochzeitsshooting gemacht werden und von dem Fotograf an den Kunden übergeben wurden, können von Ihm für Schaufenster, Werbung oder Website und andere Publikationen verwendet werden. Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Urteilsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen an den/die Unterzeichnenden verwendet werden. Wenn nicht anders vereinbart, bleiben Negative und Originale Eigentum von Fotoatelier Fotofleur.

 

   10.) Datennutzung.

   Alle Angaben werden nur für die Nutzung des Fotoatelier „FOTOFLEUR“ benutzt und nicht an Dritte weitergegeben.